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Nachhaltigkeit

Flugreisen

Über den Ablauf der bisherigen und künftigen Flugdatenerfassung informiert die Unterseite
Datenerfassung

Relevanz, Zielsetzung und Monitoring

Die Universitätsleitung hat entschieden, dass die flugbedingten Treibhausgas (THG)-Emissionen der UZH im Jahr 2022 auf maximal 60 Prozent des vorpandemischen Niveaus (Durchschnitt von 2018/2019 als Baseline) ansteigen dürfen und danach jährlich um mindestens 3 Prozents gegenüber des Vorjahrs abgesenkt werden müssen. Dies entspricht einer totalen Reduktion der Emissionen von mindestens 53 Prozent bis 2030. Zusätzlich empfiehlt die Universitätsleitung den Fakultäten, sich ambitioniertere Reduktionsziele zu setzen.

Die Universität Zürich setzt sich aktiv und konsequent für das globale Ziel der nachhaltigen Entwicklung ein. Sie hat sich in der Umsetzungsstrategie 2030 zur Sustainability Policy das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 gesetzt.

Flugreisen verursachen im Regelbetrieb der UZH einen grossen Anteil der THG-Emissionen. Vor der Covid-19-Pandemie lag dieser Anteil bei rund 35 Prozent (2018/2019) der gesamten THG-Emissionen der UZH; aufgrund der getroffenen Massnahmen ist dieser Anteil  zurückgegangen und ist nun kleiner als der Anteil des Strom- und Wärmebezugs der UZH.

Berücksichtigt werden dabei alle Flüge, die mindestens zur Hälfte von der UZH finanziert wurden. Etwa 85 Prozent dieser Emissionen stammen von Langstreckenflügen, obwohl diese nur rund ein Drittel der Flüge ausmachen. Jeder vermiedene Langstreckenflug ist deshalb eine erhebliche Entlastung für das Klima.

Im Jahr 2022 durften die flugbedingten THG-Emission auf maximal 60 Prozent des Niveaus von 2018/19 ansteigen. Dieses Ziel wurde in der Summe erreicht: Die Emissionen betrugen sogar nur 55 Prozent des Ausstosses von 2018/19.

Massnahmen der Fakultäten und anderer Einheiten

Auf Basis der Entscheidung der Universitätsleitung definieren die Fakultäten eigene Massnahmen zur Zielerreichung.

Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät (TRF)

An der TRF werden Flugkosten nur übernommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die entsprechende ÖV-Verbindung (Bahn/Bus) dauert 

    • für Interne mehr als 10 Stunden (im Nachtzug mehr als 14 Stunden).

    • für Externe mehr als 8.5 Stunden (im Nachtzug mehr als 12 Stunden). 

  • Es handelt sich nicht um einen Kurzaufenthalt (ausserhalb Europas beträgt das Minimum zwei Nächte, interkontinental beträgt das Minimum drei Nächte vor Ort). 

  • Das Dekanat hat den Flug bewilligt; hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Falls die Anträge das verfügbare CO2e-Kontingent überschreiten, entscheidet das Los über Bewilligung oder Ablehnung des Antrags. 

Rechtswissenschaftliche Fakultät (RWF)

  • Einschränkung von Kurzstreckenflügen; Lenkungsabgabe (100 CHF pro Tonne CO2e), die zur Kompensation der CO2e-Emissionen verwendet wird. Auf Antrag Erlass der Lenkungsabgabe für Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten; ausserdem kann auf begründetes Gesuch hin maximal einmal pro Jahr eine Befreiung beantragt werden (für Forschung und Teilnahme an UZH-Lehrveranstaltungen).
  • Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der RWF.
    Rechtswissenschaftliche Fakultät

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (WWF)

  • Lenkungsabgabe, die zur Kompensation aller CO2e-Emissionen verwendet wird und sich am Marktpreis für Zertifikate orientiert (Höhe entspricht jeweils dem Preis des Zertifikatsanbieters).

Medizinische Fakultät (MeF)

  • Lenkungsabgabe (Höhe legt der Fakultätsvorstand jährlich fest). Eine reduzierte Lenkungsabgabe soll für Nachwuchsforschende gelten.

Vetsuisse-Fakultät (VSF)

  • Lenkungsabgabe für alle kontinentalen Flüge (pauschal 100 CHF für Flüge mit weniger als einer Tonne CO2e); zusätzlich: CO2e-Kompensation für alle Interkontinentalflüge. Jährlich einmaliger Erlass der Lenkungsabgabe für Nachwuchsforschende.

Philosophische Fakultät (PhF)

  • Lenkungsabgabe (130 CHF pro Tonne CO2e, Mindestabgabe jedoch 130 CHF, davon fliessen 30 CHF in Kompensationsprojekte und 100 CHF in einen Fonds zur Förderung von Zug- und Busreisen).
  • Auf Gesuch hin Erlass der Lenkungsabgabe für Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten; auf begründetes Gesuch hin kann pro Jahr einmal eine Befreiung beantragt werden (bspw. für Feldforschung).
  • Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der PhF.
    Philosophische Fakultät

Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät (MNF)

  • Alle Flüge werden mit einer Lenkungsabgabe von 200 CHF pro emittierter Tonne CO2e belastet. Das Geld wird in einem Fonds gesammelt. Es gibt keine Ausnahmen. 

  • Jedes Institut erhält 20 Prozent der von den “Profitcentern" der Institute gezahlten Abgaben zurück. Dieses Geld (“Justice Fund”) kann nach dem Ermessen des Instituts verwendet werden, muss aber den Bedürfnissen junger Forschender Vorrang einräumen (z. B. Vernetzung) und darf zu keinen Praktiken führen, die eine bestimmte Person gegenüber einer anderen bevorzugen (z. B. Geschlecht). 

  • Von den Lenkungsabgaben werden Zugreisen von MNF-Angehörigen bezahlt. Spesen werden nur für Bahnreisen bezahlt, wenn der Herkunfts- oder Zielort ausserhalb der Schweiz liegt oder wenn die Kosten innerhalb der Schweiz mehr als 100 CHF betragen. Das Geld kann auch für andere Nachhaltigkeitsprojekte verwendet werden. 

  • Weitere Informationen finden sich auf der Website der MNF.
    Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät.

Digital Society Initiative (DSI)

  • Die DSI hat entschieden, dass die von ihr an Kandidat:innen des "DSI Excellence Programs" ausbezahlten Pauschalbeiträge nicht für Langstreckenflüge (länger als 3’500 km) verwendet werden dürfen. Ferner dürfen sie auch nicht für Flugreisen an Orte verwendet werden dürfen, die innerhalb von sieben Stunden mit dem Zug erreichbar sind.

Pilotprojekt: CO2-Kompensation

Vier Fakultäten und ein UL-Bereich wollen – neben der Einführung ihrer Reduktionsmassnahmen – ihre THG-Emissionen der flugbedingten Emissionen (oder einen Teil davon) zusätzlich kompensieren. Das Nachhaltigkeitsteam übernahm diesbezüglich die Koordination und hat im Rahmen dieses Pilotprojekts für die Jahre 2023 und 2024 einen Kompensationsanbieter ausgewählt. Dabei handelt es sich um atmosfair.
atmosfair

Bei der Auswahl war besonders wichtig, dass die Gutschriften eine sehr hohe Qualität (u. a. Zusätzlichkeit und Permanenz sowie Co-Benefits, bspw. Förderung der Biodiversität) aufweisen, sodass der ökologische Nutzen gesichert ist.  

Tipps

Weniger Flugmeilen zurückzulegen ist der wichtigste Hebel, um THG-Emissionen zu reduzieren. Grundsätzlich gibt es die folgenden Optionen:

  • Virtuelle Präsenz als Alternative zum Flug nutzen. Dies gilt für eigene Reisen wie auch für die Einladung von Referierenden und Prüfenden auf Kosten der UZH. Die Umweltbelastung durch die IT-Infrastruktur, die für Videokonferenzen und andere Formen des virtuellen Austauschs benötigt wird, ist zwar nicht zu vernachlässigen, aber in der Regel sehr viel geringer. Eine Videokonferenz müsste 8'700 Stunden dauern, um einen Flug von Zürich nach New York und zurück in CO2-Äquivalenten aufzuwiegen .
    Factsheet Dienstreisen (PDF, 417 KB)
  • Anzahl der Reisenden reduzieren. Gezielt auswählen, welche Person eines Teams zu einer Veranstaltung reist und dann das restliche Team über den Austausch informiert.
  • Mit Bus oder Bahn reisen. Bei Reisen in Europa sind Bahn und Fernreisebus die umweltfreundlicheren Varianten. Für einige Destinationen gibt es Nachtzüge.
  • Mehrere Reisegründe kombinieren. Planen Sie wenn möglich die Reise so, dass Sie mehrere Zwecke zugleich erfüllt und dadurch mehrere Einzelreisen ersetzt (indem Sie z. B. mehrere Besuche verbinden). 

Bei unvermeidbaren Flugreisen helfen folgende Massnahmen, die Umweltbelastung deutlich zu reduzieren: 

  • Economy-Klasse wählen. Durch Verzicht auf Business Class könnten an der UZH jährlich 5 bis 10 Prozent der flugbedingten Treibhausgas-Emissionen eingespart werden. Der Emissionsbeitrag eines Fluges in der Busines-Klasse ist rechnerisch (aufgrund des grösseren beanspruchten Anteils des Flugzeugs) mindestens doppelt so hoch wie der eines Fluges in der Economy-Klasse.
  • Relativ effiziente Airlines wählen. Durch die Wahl einer effizienten Airline können bis zu 50 Prozent an Flugemissionen vermieden werden. Auf eine Entfernung von 6'550 km kann so bei einem Hin- und Rückflug eine Tonne CO2 eingespart werden (Effizienzklasse C: 1'600 kg CO2, Effizienzklasse G: 2'600 kg CO2).
  • Nonstopflüge bevorzugen. Ein Nonstopflug in Europa ist einem Flug mit Zwischenstopp vorzuziehen, da die Startphasen besonders emissionsintensiv sind. Es lohnt sich auch, Zubringerflüge durch Bahnfahrten zu ersetzen.

Weitere Initiativen an der UZH

«Air Miles Monitoring» am Geographischen Institut

Das Geographische Institut (GIUZ) nimmt eine Pionierrolle bei der Reduktion der flugbedingten Emissionen an der UZH ein. Um auf eigene Bedürfnisse abgestimmte Daten zu erhalten, erhebt das GIUZ zusätzlich zu den Flugreisedaten Informationen zu den Reisegründen der Mitarbeitenden. Dadurch wird es möglich, spezifische Handlungsempfehlungen für die Reduktion von Emissionen am GIUZ zu entwickeln. Auch im Bereich des Community-Building ist das GIUZ – beispielsweise durch das Veranstalten von Workshops – aktiv und fördert so den Austausch unter den Forschenden zum Thema flugbedingte Emissionen.
 Geographische Institut 

«Green Travel Top Up» von Global Student Experience

Global Student Experience sensibilisiert Studierende für Nachhaltigkeit bei der Mobilität im Rahmen von Auslandsemestern, Summer Schools oder Praktika durch Tipps auf ihrer Webseite und durch den Versand von Merkblättern. Die Anregungen richten sich sowohl an Outgoing- als auch an Incoming- Studierende. Wer mit dem Zug hin- und zurückreist, erhält eine finanzielle Unterstützung von 100 Franken als sogenanntes «Green Travel Top Up».
Global Student Experience 
«Green Travel Top Up»

Selbstverpflichtungen

Seit Mai 2021 können UZH-Angehörige freiwillige Selbstverpflichtungen zur Reduktion ihrer flugbedingten THG-Emissionen und anderer Massnahmen zur Nachhaltigkeit auf einer Online-Plattform deklarieren. Diese Möglichkeit wird zunehmend genutzt.
Freiwillige Selbstverpflichtung

Netzwerke

Die UZH ist Mitglied von zwei Netzwerken mit Bezug zu Flugreisen:

  • «Swiss Network for Sustainable University Business Travel»: In diesem Netzwerk tauschen sich Vertreter:innen der grössten Schweizer Hochschulen aus, um gemeinsam die Emissionen durch Dienstreisen zu reduzieren. Beteiligt sind neben der UZH die ETH Zürich und EPFL, die Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, die Università della Svizzera italiana, die ZHAW und die ZHdK.
  • «FlyingLess»: In dem Netzwerk werden Ansätze zur Reduktion der Flugemissionen im akademischen Bereich diskutiert und entwickelt.
    «FlyingLess»

Auch weltweit setzen sich Universitäten und Forschende für einen Wissenschaftsbetrieb mit weniger flugbedingten THG-Emissionen durch Reisen ein, beispielsweise in diesen internationalen Netzwerken:

Besonders aktiv sind u. a. die Universitäten Edinburgh und Lund. Weitere Universitäten und ihre Bestrebungen zeigt diese interaktive Karte, die eine Doktorandin der ETHZ erstellt hat.
Edinburgh
Lund
interaktive Karte

Sonstige Informationen

Daten

Tools

  • Überblick über europäische Nachtzugverbindungen:
    nachtzugkarte.de(interaktiv)
  • Überblick über Reisezeiten per Zug (eine bis acht Stunden):
    chronotrains.com(interaktiv)

Unterstützung an der UZH

  • Eventmanagement der UZH bietet Ideen, Beispiele und Beratung auch für die Planung virtueller oder hybrider Anlässe.
    Eventmanagement 
  • Multimedia- and E-Learning Services der UZH unterstützt bei der Infrastrukturbeschaffung für Videokonferenzen in Büros, Hörsälen und Seminarräumen.
    Multimedia- and E-Learning Services 

Weiterführende Informationen

Deko

Emissionen und Zeitaufwand

Wie unterscheiden sich Reisen per Bahn, Auto, Flugzeug und virtuelle Meetings hinsichtlich Treibhausgas-Emissionen und Netto-Zeitaufwand?

Hilfestellung für virtuelle Events

Das Eventmanagement der UZH unterstützt Sie bei der Organisation von virtuellen oder hybriden Veranstaltungen. 

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Fehlanreize erkannt?

Wenn Sie Regelungen oder Abläufe kennen, die einen Anreiz oder gar Zwang schaffen, die klimaschädlichere Option zu wählen – bitte melden!

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