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Nachhaltigkeit

Integrität in der Wissenschaft

Wissenschaftliche Integrität ist eine Voraussetzung für den Fortschritt in der Forschung sowie für die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft und deren Institutionen in der Gesellschaft. Wissenschaftliche Integrität beruht auf der Einhaltung grundlegender Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis im Sinne von Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung.[1]  .
Die Universität Zürich und ihre Angehörigen sind diesen Grundsätzen verpflichtet. Zur Förderung der wissenschaftlichen Integrität und zur Verhinderung wissenschaftlichen Fehlverhaltens schafft sie Informations- und Schulungsangebote sowie rechtlich klar geregelte Strukturen und Abläufe für die Untersuchung von Fällen mit Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten[2].
UZH Integrität in der Wissenschaft


[1] Kodex zur wissenschaftlichen Integrität. Akademien der Wissenschaften Schweiz. 2021.
[2] Verordnung über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Zürich
(Integritätsverordnung)

Ethik in der Forschung an und mit Menschen

Bei Forschungsvorhaben an und mit Menschen gilt, dass die Projektleitenden grundsätzlich die Verhältnismässigkeit der voraussichtlichen Belastungen und Risiken für die Studienteilnehmenden im Hinblick auf den erwarteten Erkenntnisgewinn abwägen und auf für das Forschungsvorhaben nicht zwingend notwendige Belastungen und Risiken verzichten. Forschungsvorhaben im Geltungsbereich des Humanforschungsgesetzes (HFG) setzen eine ethische Prüfung und Bewilligung durch die Kantonale Ethikkommission voraus. Für Forschungsvorhaben ausserhalb des Geltungsbereichs des HFG bieten die Ethikkommissionen der Fakultäten eine ethische Prüfung nach Bedarf an.
UZH Ethik in der Forschung an und mit Menschen

Zugang und Nutzung genetischer Ressourcen

SDG 15 17

Das Nagoya-Protokoll definiert den internationalen rechtlichen Rahmen für den
Zugang und die Nutzung genetischer Ressourcen sowie des damit verbundenen
traditionellen Wissens. Die Vorteile aus der Nutzung der genetischen Ressourcen
müssen gemäss diesem Abkommen ausgewogen und gerecht mit den bereitstellenden
Ländern geteilt werden, es sieht dazu eine Reihe von Compliance-Massnahmen
vor. Die Abteilung Recht und Datenschutz berät UZH-Angehörige in
rechtlichen Fragen bei der Einhaltung des Nagoya-Protokolls.
UZH Nagoya-Protokoll