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Nachhaltigkeit

Transparenz der Herkunft von Drittmitteln

SDG 16

Die Freiheit der Forschung und Lehre darf nicht durch externe Zuwendungen beeinträchtigt werden – so sieht es die «Verordnung über die Einwerbung und die Verwendung zusätzlicher Mittel (Fundraising) der Universität Zürich» vor. Um offenzulegen, aus welchen Quellen diese Drittmittel stammen, veröffentlicht die UZH diese seit 2018 auf einer sogenannten Transparenzliste. Dort werden alle Drittmittelzuwendungen ab einem Gesamtbetrag von 100 000 Franken pro Vertrag aufgeführt.  Ausnahmen gibt es für Drittmittel einiger weniger Stellen, die aufgrund übergeordneten Rechts einer  Geheimhaltungspflicht unterliegen.
UZH Transparenzliste für Drittmittel der Universität Zürich
Zu Drittmitteln siehe UZH Jahresbericht 2021 der UZH, S.94
UZH Jahresbericht 2022 der UZH, Rechenschaftsteil S.28